und Moralvorstellungen, ja mitunter auch gänzlich unterschiedlichen Legitimationsvorstellungen und Menschenbildern geprägt. Ein Recht, das dem Menschen unter Berufung auf Gerechtigkeit oder soziale Nützlichkeit bewusst Leid zufügt, rührt in seiner Begründung und Ausgestaltung an unsere historisch gewachsenen Grundüberzeugungen vom richtigen Zusammenleben von Menschen. Wie keine andere Erscheinungsform des Rechts dürfte deshalb das Strafrecht den in einer Gesellschaft herrschenden Geist ganz direkt wiederspiegeln. Es ist deshalb eine grosse und wichtige Leistung, nicht nur Gesetze, sondern auch Lehrbücher und damit oft auch den Geist von Gesetzen durch Übersetzungen den Juristen in anderen Ländern bekannt zu machen. Der Arbeit von Prof. Tóth verdankt die deutschsprachige Jurisprudenz nunmehr den Zugang zum ungarischen Strafrecht ?" Aus dem Vorwort von Prof. Dr. Kurt Seelmann
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