Werden in einer Steuererklärung Zahlen erklärt, die das Ergebnis einer rechtlichen Subsumtion sind, kann die Erklärung durch fehlerhafte Rechtsanwendung falsch werden. Erkennt der steuerliche Berater, der in der Praxis die komplexeren Steuererklärungen vorbereitet, dass er das Recht möglicherweise falsch anwendet, liegt nach herkömmlichem Verständnis vorsätzliches Handeln nahe. Die Untersuchung zielt auf eine Feinabstimmung der Vorsatzstrafbarkeit in diesem Teilbereich der Steuerhinterziehung. Sie stellt die unternommenen Eingrenzungsversuche systematisch dar und gelangt zu einer Feinabstimmung über den subjektiven Tatbestand.
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